Gleitschirmkurs als Bildungsurlaub

In etlichen Bundesländern sind Papillon-Gleitschirmkurse als Bildungsurlaub anerkannt.

Beim Bildungsurlaub geht es um eine Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung.

  • Bildungsurlaubsanspruch haben generell nur Arbeitnehmer (keine Studenten, Rentner, Auszubildende etc.). Lediglich in Bayern und Sachsen wurde bisher kein Bildungsurlaubs-Gesetz verabschiedet.
  • Es zählt das Gesetz des Bundeslandes, in dem der Arbeitnehmer angestellt ist.
  • Die Kosten teilen sich Arbeitnehmer (Seminargebühren) und Arbeitgeber (Lohnfortzahlung, teilweise abweichend in einzelnen Bundesländern).
  • Jeder Arbeitgeber kann für jeden Arbeitnehmer entscheiden, einige Tage Sonderurlaub zu genehmigen. Für die Kursteilnahme bei uns ist es nicht relevant, ob der Arbeitgeber vom Land die Lohnfortzahlung im Rahmen des Bildungsurlaubs erstattet bekommt.

Für die teilnehmenden Bundesländer gelten zum Teil unterschiedliche Bedingungen. Wir beraten dich gerne!

Fragen zum Thema Bildungsurlaub?

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Gleitschirm-Kombikurs als Bildungsurlaub

In diesen Bundesländern sind Papillon Gleitschirm-Kombikurse auf der Wasserkuppe und im Sauerland als Bildungsurlaub anerkannt:

  • Saarland
  • Sachsen-Anhalt
  • Niedersachsen
  • Berlin
  • Brandenburg

Gleitschirm-Höhenflugschulung als Bildungsurlaub

In diesen Bundesländern ist auch der zweite Teil der Ausbildung, die Dolomiten-Höhenflugschulung mit Abschluss A-Lizenz als Bildungsurlaub anerkannt:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Niedersachsen
  • Saarland
  • Sachsen-Anhalt

Thermik-Technik-Training als Bildungsurlaub

In diesen Bundesländern ist das Thermik-Technik-Training in Lüsen als Bildungsurlaub anerkannt:

  • Niedersachsen
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Saarland
  • Sachsen-Anhalt

Für Interessenten aus anderen Bundesländern empfehlen wir eine Kontaktaufnahme zur Beratung. 

Zusätzliche Bildungsurlaubsveranstaltungen gemäß dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz

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Wasserkuppe 46
36129 Gersfeld

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Papillon Fliegermail

2024-03-14
Papillon Fliegermail vom 14.03.2024:
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